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Berufskrankheiten > Medizinische Gutachter > Das Zigarettenkomplott
Zuletzt geändert am 3.11.2008
Im Gegensatz zur professoralen Öffentlichkeitsarbeit aus dem Jahr 1991 steht die Bewertung durch die Ausschüsse des deutschen und internationalen Arbeitsschutzes, hier nur zur Erinnerung:
1985 wurde Passivrauchen in die MAK-und BAT-Werte-Liste sowie in die TRGS 900 in den Abschnitt krebserzeugende Arbeitsstoffe aufgenommen und mit einer Warnung vor Krebsgefährdung durch Passivrauchen versehen.
1998 wurde Passivrauchen in der MAK-und BAT-Werte-Liste mit der Einstufung in K 1 (Humankanzerogen) versehen.
2002 wurde Passivrauchen durch den Ausschss für Gefahrstoffe (AGS) in K 1 (Humankanzerogen) nach EU-Kriterien eingestuft und in die TRGS 905 aufgenommen
2003 wurde Passivrauchen von der International Agency for Research on Cancer (IARC) in die Gruppe 1 (Humankanzerogen) eingestuft