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Berufskrankheiten > Wie neue Berufskrankheiten verhindert werden - zur Arbeitsweise des DGUV e.V.
Zuletzt geändert am 4.5.2009
Mit Datum vom 10. Dezember 2008 schickte Dr. Molkentin, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig für die Unfallversicherungen, an den DGUV e.V., den Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V. sowie an das Bundesversicherungsamt den Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (2. BKV-ÄndV). In einem Begleitschreiben wird den Adressaten mitgeteilt, sie könnten, sofern sie möchten, zu dem Entwurf bis zum 16. Januar 2009 Stellung nehmen.
Kernpunkt des Entwurfes ist die Aufnahme von fünf Krankheiten in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung. Im einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Erkrankungen:
Dabei handelt es sich bei den ersten vier Erkrankungen tatsächlich um neu in die Liste aufzunehmende Erkrankungen, während Blutkrebs durch Benzol bereits in der Liste der Berufskrankheiten zu finden ist, nunmehr aber eine gesonderte Ziffer erhalten soll.
Zu den neu aufzunehmenden Erkrankungen hatte es im ärztlichen Sachverständigenbeirat bereits lange andauernde Diskussionen im Vorfeld gegeben.
Wer den Referentenentwurf genauer lesen möchte findet ihn hier: Referententwurf
Wichtig: Nach diesem Referentenentwurf soll die Liste der Berufskrankheiten um eine Reihe von Berufskrankheiten erweitert werden! Dies stellt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Verbesserung dar und zwar nicht nur durch die Anerkennung und Entschädigung dieser neuen Berufskrankheiten, sondern auch durch die dadurch ausgelöste Verbesserung der präventiven Maßnahmen.