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Zuletzt geändert am 15.05.2013
Die BG Holz und Metall (38) - Geldverschwendung à la BGHM
Im Schreiben vom 24.4.2013 an Forum-BG war von der Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen für Anwalts- und Gerichtskosten die Rede (vgl. BG Holz und Metall (37)). Wie wahr!
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Leser - und natürlich auch die eine oder andere Leserin - noch an die "Neubesetzung" der Stelle des Personalchefs der BGHM. Da wurde der bisherige Personalchef plötzlich auf die Stelle des Leiters des Justiziariats versetzt und ein "Ermittler" zum Personalchef befördert. Die wesentlichen Qualifikationen des neu gekürten Personalchefs bestanden wohl darin, in seinen "Ermittlungen" gegen frühere Beschäftigte und Selbstverwalter der MMBG bzw. HüWaBG der Geschäftsführung gefallen zu haben. Rechtliche Qualifikationen für das Amt hatte der neue Amtsinhaber nicht und sollte er auch nicht haben, denn die sind für die Geschäftsführung nur hinderlich bei der Eröffnung neuer Kriegsschauplätze gegen die frühere Selbstverwaltung.
Forum-BG hat sich schon gefragt, welche Überlegungen oder Interessen den "ehrlichen" Grundsatzausschuss sowie den Vorstand wohl geleitet haben mochten, dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Neubesetzung der Personalabteilung zuzustimmen. Die besonderen Interessen der Geschäftsführung waren eigentlich sehr leicht zu durchschauen.
Allerdings wurde die Aktion - wieder einmal - ohne hinreichenden rechtlichen Sachverstand durchgeführt, aber das ist ja nun nichts wirklich Neues. Die Klage des "versetzten" Personalchefs gegen seine Versetzung vor dem Arbeitsgericht hatte den zu erwartenden Erfolg. In der Veröffentlichung des Arbeitsgerichtes Düsseldorf liest sich das so:
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11 Ca 5757/12
1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers durch die Beklagte vom 3.9.2012 auf die Stelle des Leiters Justitiariat unwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Leiter der Hauptabteilung Personalverwaltung mit den Tätigkeiten Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Personaladministration, fachliche und disziplinarische Führung der Mitarbeiter des Bereichs, Referent auf internen Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, Personalbetreuung Nord und West, Personalbetreuung Süd, Betreuung der Versorgungsempfänger, Arbeitsgerichtsbarkeit und Kommunikation mit den betrieblichen Interessenvertretungen zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Streitwert: 30.400,00 €.
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Man kann dem Kläger nur gratulieren, schließlich hat er seine Tätigkeit über viele Jahre zwar sehr konservativ, aber ohne Tadel, vor allem aber mit großem Sachverstand erledigt. Über Geschäftsführung und Vorstand bzw. "ehrlichen" Grundsatzausschuss der BGHM kann man nur feststellen, sie haben wieder einmal eine einmalige Nummer geliefert:
Also ganz abgesehen von diesen und noch einigen anderen Punkten:
Derartige Aktionen kosten Geld. Geld, das für die Prävention, für die Rehabilitation und für die Entschädigung gebraucht würde! Geld das von den Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben erarbeitet werden muss und das mit solchen Aktionen entgegen der, im SGB rechtlich fixierten Vorgaben für die BGen, an Rechtsanwälte verschwendet wird.
Zum guten Schluss noch die spannende Frage:
Wie wird die BGHM mit diesem Urteil umgehen?
Schließlich sind Arbeitsgerichtsurteile sofort durchsetzbar. Das dürfte Dr. Platz aber kaum passen. Die Aktion, den Ermittlungsführer als Leiter der Hauptabteilung Personal einzusetzen war ja mit ganz bestimmten Absichten verbunden. Und wir kennen ja mittlerweile das Mainzer Landrecht als Handlungslinie für Geschäftsführung und Vorstand. Forum-BG würde deshalb höchstens einen alten Regenschirm darauf wetten, dass der frühere Leiter der Personalabteilung wieder zurück in seine Tätigkeit gelangt. Davor wird Dr. Platz alles nur Denkbare tun, dies zu verhindern. Der denkbare Handlungsrahmen des Mainzer Landrechts erstreckt sich
Man darf gespannt sein, welche dieser Aktivitäten von Dr. Platz die Versichertenvertreter untertänigst unterstützen werden. Auch würde Forum-BG höchsten einen alten Regenschirm als Wetteinsatz anbieten. Bislang sind Bock von der Weide doch höchstens dem Anspruch an Nickfiguren - bekannt von den Hutablagen in PKWs - gerecht geworden.
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